Mitgliederbereich
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Mitgliedschaft im RDG

Laut Beschluß des Deutschen Governorrats sollen alle deutschen Rotarier/Innen automatisch Mitglieder des Vereins sein. Der Mitgliedsbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstands von der Vertreterversammlung festgelegt; er beträgt derzeitig € 12,-- p. a. und pro Clubmitglied.

Zu Beginn eines jeden rotarischen Jahres wird der Beitrag vom RDG-Büro ermittelt und dem Rotary Club nach vorheriger Ankündigung mittels Lastschrifteinzugsverfahren belastet. Maßgebend für die Beitragssumme je Club ist der Mitgliederstand, wie er dem Mitgliederverzeichnis des entsprechenden Rotary Jahres zu entnehmen ist.

RDG stellt keine Nachforderungen bei unterjähriger Erhöhung der Mitgliederzahl und bittet, auf Rückforderungen bei sinkender Mitgliederzahl zu verzichten. Für die Mitgliedsbeiträge werden wegen der Geringfügigkeit keine Zuwendungsbestätigungen erteilt.

 

 

 

 

 

 

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